Nur jede zehnte Person in der Schweiz hat bei Urteilsunfähigkeit vorgesorgt

Die Bevölkerung nutzt die Möglichkeit der Selbstbestimmung kaum. Nur jeder Fünfte hat eine Patientenverfügung ausgefüllt und gar nur jeder Zehnte hat einen Vorsorgeauftrag erstellt. Bei älteren Menschen liegen die Anteile erwartungsgemäss höher. Auffallend sind auch die Unterschiede zwischen den Sprachregionen. Beide Vorsorgeinstrumente sind im Tessin und in der Westschweiz deutlich weniger bekannt und werden von weniger Menschen genutzt. Das zeigt eine repräsentative Bevölkerungsbefragung von gfs-zürich im Auftrag von Pro Senectute Schweiz. Weitere Informationen zu dieser Studie finden Sie in der Medienmitteilung, den Zahlen und Fakten zur Selbstbestimmung und im Chartreport.

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