Markante Bekanntheitszunahme bei Vorsorgedokumenten
Die Corona-Pandemie hat Menschen mit der eigenen Sterblichkeit konfrontiert und existenzielle Fragen aufgeworfen: Wie möchte ich medizinisch behandelt werden, wenn ich urteilsunfähig werde? Und wer vertritt mich in rechtlichen Belangen? Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag helfen, die eigenen Entscheide festzuhalten. Doch wie bekannt sind die beiden Dokumente? Dies untersuchte gfs-zürich im Auftrag von Pro Senectute Schweiz im April 2021 bereits zum dritten Mal nach 2020 und 2017 in einer repräsentativen Befragung.
Mit einem markanten Anstieg um 14% ist die Patientenverfügung 2021 deutlich bekannter als in den letzten Erhebungen. Besonders die Corona-Pandemie dürfte dazu beigetragen haben, dass heute vier von fünf Personen dieses Dokument zur Regelung der medizinischen Behandlungswünsche kennen. Allerdings zeigt sich je nach Generation eine sehr unterschiedliche Entwicklung: Die Bekanntheit der Patientenverfügung nahm bei den 18- bis 39-Jährigen gegenüber dem Vorjahr um 35% und bei den 40- bis 64-Jährigen um 5% zu, während sie bei den über 64-Jährigen auf hohem Niveau stagnierte.
94% der Befragten mit einer Patientenverfügung gaben an, diese nicht aus einer Drucksituation ausgefüllt zu haben. Entscheidender war der Wunsch nach einer selbstbestimmten Vorsorge und Angehörige zu entlasten.
Wie 2017 und 2020 ist der Vorsorgeauftrag auch 2021 (65%) weniger bekannt als die Patientenverfügung (82%). Auch die Bekanntheit des Vorsorgeauftrages ist, wie bei der Patientenverfügung, gerade bei den Jungen gestiegen (2021: 59%; 2020: 26%; 2017: 40%). Heute kennen zwei Fünftel der Jungen den Vorsorgeauftrag nicht. Bei den 40- bis 64-Jährigen und den über 64-Jährigen sind dies jeweils rund ein Drittel.
Weitere Informationen zu dieser Studie finden Sie in der Medienmitteilung von Pro Senectute und im Chartreport.